Heiraten in Dänemark
Dänemark gilt als das Las Vegas Europas. Wer schnell, unkompliziert und unbürokratisch den Bund für das Leben schließen will, ist im kleinen Königreich genau richtig. In einigen Gebieten gibt es sogar die für Las Vegas typischen Hochzeitskapellen. Generell kann man aber in jedem beliebigen Standesamt heiraten. Ausländer müssen sich zuvor lediglich 4 Tage in Dänemark aufgehalten haben. In den ländlichen Gebieten reicht es meist aus, dass der Aufenthalt vom Hochzeitspaar mündlich bestätigt wird. In Kopenhagen gelten andere Regeln. Hier müssen sich die Ehewilligen mindesten drei Wochen in der Hauptstadt aufgehalten haben, um heiraten zu können. Über den Aufenthalt wird ein schriftlicher Nachweis verlangt.
Diese Dokumente werden benötigt
Damit der gewünschte Hochzeitstermin auch noch frei ist, sollte man sich zuvor beim ausgewählten Standesamt erkundigen und die Trauung gleich vorab reservieren. EU-Bürger benötigen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, eine Bescheinigung über den Familienstand und die Geburtsurkunde. Personen, die verwitwet oder geschieden sind, benötigen zusätzlich ein rechtskräftiges Scheidungsurteil oder eine Sterbeurkunde. Für Brautpaare aus nicht EU-Ländern gelten andere Voraussetzungen. Hier wird zusätzlich eine Aufenthaltserlaubnis, ein Visum oder eine Fiktionsbescheinigung verlangt. Asylbewerber, Personen mit Duldung und Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel oder Visa können in Dänemark nicht heiraten.
Nach der Hochzeit erhält das Brautpaar ein "Vielsettest", was mit der deutschen Heiratsurkunde gleichzusetzen ist. Das Attest wird von der Kommune ausgestellt. Vor der Aushändigung müssen die Ehepartner mitteilen, welcher Name zukünftig geführt wird. Ausländische Paare erhalten zusätzlich eine internationale Heiratsurkunde. Die in Dänemark geschlossene Ehe ist in Deutschland rechtsgültig.
Weiterführende Informationen:
- Mehr Heiratsideen - http://www.heiratsideen.net

